Videos rund um Erbrecht und Testament in Österreich
In den folgenden Videos beantwortet Notar Mag. Andreas Tschugguel häufige Fragen zum Thema Erbrecht und Testament in Österreich.
Die Videos wurden von der Initiative Vergissmeinnicht erstellt, bei der Licht für die Welt Mitglied ist: Vergissmeinnicht hat es sich zur Aufgabe gemacht, sachliche und neutrale Informationen zum Thema gemeinnütziges Vererben für alle zugänglich zu machen.
Was ist der Unterschied zwischen einem Erben und einem Vermächtnisnehmer?
Wie mache ich ein gültiges Testament?
Was ist die gesetzliche Erbfolge laut dem Erbrecht in Österreich?
Erbschaft an gemeinnützige Organisationen
Warum sollte ich den Nachlass nach meinem Willen regeln?
Was ist ein Pflichtteil im Erbrecht in Österreich?
Wie verwahre ich mein Testament sicher?
Was ist bei Schenkungen zu beachten?
Allgemeines zum Thema Erbrecht in Österreich:
Das Erbrecht in Österreich ist in aktueller Form seit 2017 gültig. Grundlegend ist die gesetzliche Erbfolge. Diese kommt zur Geltung, wenn ein Erblasser oder eine Erblasserin den Nachlass nicht mittels Testament geregelt hat. In der gesetzlichen Erbfolge werden Ehegatt*innen, eingetragene Partner*innen, Kinder und nahe Verwandte in s.g. Parentelen „geordnet“. In der 1. Parentel befinden sich die direkten Nachkommen der verstorbenen Person. Also Kinder, Enkel, Urenkel. In der 2. Parentel Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen. In der 3. Parentel Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen. Zur 4. und letzten Parentel gehören die Urgroßeltern, nicht aber deren Nachkommen. Ist kein Testament vorhanden, wird nach der Logik des Parentelsystems nach Hinterbliebenen gesucht, die dann erbberechtigt sind. Ehepartner*innen, eingetragene Partner*innen sowie Kinder sind per Gesetz zu einem bzw. zwei Drittel erbberechtigt. Gibt es weder Ehepartner*innen, eingetragene Partner*innen noch Kinder, wird nach Verwandten in der 2. Parentel gesucht usw.
Die einzige Möglichkeit, den Nachlass anders als in der gesetzlichen Erbfolge vorgesehen zu regeln, ist es, ein Testament zu erstellen. Je nachdem, ob ich ein eigenhändiges oder fremdhändiges Testament erstelle, muss ich dabei besondere Formvorschriften befolgen. Auf jeden Fall bleiben aber auch bei einem Testament die Ehepartner*innen, eingetragene Partner*innen und Kinder pflichtteilsberechtigt. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte der gesetzlichen Erbquote, also bei Ehepartner*innen und eingetragenen Partner*innen ein Sechstel und bei den Kindern zwei Sechstel.
Wie Sie sich vorstellen können, gibt es zahlreiche Details, die in der jeweiligen individuellen Familienkonstellation zum Tragen kommen. Daher ist es auf jeden Fall ratsam, einen Expert*in zu Rate zu ziehen. Wir empfehlen die in Österreich kostenlose Erstberatung bei Notar*innen in Anspruch zu nehmen.